ACHTUNG:
In der Zeit vom 23.09.24 bis 04.10.24 können wegen Urlaub keine Bescheinigungen ausgestellt werden!
Herzlich willkommen im
P-Konto Beratungscenter !
Ab 1.Juli 2024 erhöht sich der Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto auf 1.499,99 Euro.
Selbst bei einer Insolvenz, hat man also monatlich immer mindestens 1.499,99 Euro auf dem Konto vom Nettoeinkommen zur freien Verfügung.
Auch der Erhöhungsbetrag für Schuldner, die Unterhalt zahlen, steigt an. Zum 1. Juli 2024 wird der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht auf 560,90 Euro angehoben. Wenn Sie für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig sind, erhalten Sie eine Erhöhung von jeweils 312,78 Euro.
Bestellen Sie hier Ihre bundesweit gültige Bescheinigung nach § 903 INSO für einmalig 24,90 €.
Sie bekommen die Bescheinigung dann vorab per Mail und innerhalb von 2-3 Werktagen per Einschreiben zugeschickt, können diese Ihrer Bank vorlegen und unbeschwert von Ihrem erhöhten Freibetrag profitieren und Ihren Lebensunterhalt davon bestreiten!