ACHTUNG:
In der Zeit vom 23.09.24 bis 04.10.24 können wegen Urlaub keine Bescheinigungen ausgestellt werden!
- Beantworten Sie wenige Fragen mithilfe unseres Online-Formulars. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Angaben im Anschluss noch einmal zu überprüfen.
ACHTUNG: Bitte leeren sie vor der Benutzung des Formulars Ihren Browser-Cache um zu vermeiden das alte Daten verwendet werden! - Daten abschicken: Versenden Sie die gesammelten Daten an Ihre Kanzlei Ralf Bornemann. Ihre Informationen werden ausschließlich zu Zwecken der Bescheinigungserstellung verwendet.
- Bescheinigung erhalten: Sie bekommen die Bescheinigung innerhalb von 2-3 Werktagenper Einschreiben zugeschickt, zusätzlich versenden wir Ihnen diese vorab als PDF -Datei.
- Kosten; Für die Erst-Bescheinigung und jede weitere Folgebescheinigung erheben wir eine Schutzgebühr von je 24,90 €.
Ohne weitere Nachweise steht Ihnen in jedem Fall ab 1.Juli 2024 der Grundfreibetrag in Höhe von € 1.499,00 zu. Dieser Grund-Freibetrag kann mit einer entsprechenden P-Konto-Bescheinigung wie folgt erhöht werden:
- € 1.499,00 für Single-Haushalte entsprechend dem obigen Grundfreibetrag)*
- € 2.059,90 (Grundfreibetrag plus € 560,90 für die erste unterhaltsplichtige Person im Haushalt))*
- € 2.372,68 (Grundfreibetrag plus € 560,90 für die erste plus € 312,78 für die zweite Unterhaltspflichtige))*
- weitere jeweils € 312,78 für jede weitere Person.
Zusätzlich als unpfändbar bescheinigt werden können folgende Zahlungseingänge:
- Kindergeld
- einmalige Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG, z.B. Erstausstattungen, Zuschüsse für Klassenfahrten und anderes mehr,
- einzelne Leistungen aufgrund einer Erkrankung/Behinderung,
z.B. Pflegegeld, Blindengeld und ähnliche Leistungen, - regelmäßige Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG, wenn diese höher sind als der Freibetrag bzw. der erhöhte Freibetrag
- Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ und wenige weitere Hilfen,
- Nachzahlungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG in voller Höhe
Nachzahlungen anderer Sozialleistungen (z.B. Rente, Arbeitslosengeld) oder von Lohn bis zu einer Höchstsumme von 500 €.
Für weitere Rückfragen rufen Sie uns einfach an. Tel. (030) 9151 3292