Hinweis: Dieses FAQ wird fortlaufend ergänzt und stellt nur einen kleinen Auszug da. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto wird oft kurz „P-Konto“ genannt. Generell handelt es sich dabei erst einmal um ein recht normales Girokonto.

Allerdings ist das Guthaben bis zu einer bestimmten Grenze vor Pfändung (daher der Name) geschützt. Diese Grenze wird auch (Grund-) Freibetrag genannt. Dieses Limit soll das Existenzminimum sichern. 

Wie hoch ist der (Grund-) Freibetrag für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Der Grundfreibetrag für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 1.410 Euro pro Kalendermonat (Stand: 08/2023). Ist diese Summe mindestens auf Ihrem Konto vorhanden, können Sie darüber verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Geld gepfändet werden soll. 

Die Pfändungstabelle wird jedes Jahr an die generelle Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Sie müssen trotz der jährlichen Änderung jedoch nicht tätig werden. Denn die Banken kennen die Regelung und wenden sie automatisch an. 

Wer kann (wann) ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen?

Jede Person kann ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Dies ist zwar keine gesetzliche Regelung.

Allerdings hat sich die Kreditwirtschaft selbst dazu verpflichtet. Auch wenn Sie nicht von einer Pfändung bedroht werden, können Sie ein P-Konto eröffnen.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Juli 2010 können Sie Ihr normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

Wie viele Pfändungsschutzkonten (P-Konten) darf ich eröffnen?

Jede Person darf insgesamt nur genau ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eröffnen. Das gilt auch Bank-übergreifend.

Dies müssen Sie der Bank gegenüber bei der Einrichtung schriftlich zusichern. Das Institut kann zum Beispiel bei der Schufa abfragen, ob Sie weitere P-Konten besitzen. Das kann übrigens strafbar sein.

Hinweis: Sie können aber ein P-Konto auflösen und ein neues bei einem anderen Anbieter eröffnen.

Welche Funktionen hat ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist abgesehen vom Freibetrag ein normales Girokonto. Es dient dem üblichen Zahlungsverkehr. Dazu gehören Überweisungen, Einzüge usw. Die konkreten Konditionen und Details sollten Sie mit der Bank besprechen bzw. dort erfragen.

Was kostet ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Die Kosten für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) unterscheiden sich je nach Anbieter. Denn jede Bank kann selbst über die Gebühren für ihre Produkte entscheiden. Allerdings sollten sich die Preise an den üblichen Konto-Führungsgebühren orientieren.

Wie bekomme ich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Praktisch jede Bank bietet Pfändungsschutzkonten (P-Konten) an. Dabei kommt es nicht zu einer Anfrage oder einem Eintrag bei der Schufa.

Sie können Ihr Onlinekonto jederzeit im Online-Banking in ein P-Konto umwandeln.

Darf ich ein Gemeinschaftskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln?

Nein, Sie dürfen Ihr Gemeinschaftskonto nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Denn der Vollstreckungsschutz ist ein individuelles Recht, so will es der Gesetzgeber. Ein P-Konto muss also zwingend ein Einzelkonto sein.

Sie können Ihr Gemeinschaftskonto jedoch erst in zwei einzelne Konten aufteilen. Dann können Sie diese jeweils in P-Konten umwandeln.

Was bringt uns dien Reform des P-Kontos 2021?

  • Aufrechnung und Verrechnung sind nicht mehr erlaubt
  • Familienkasse und Sozialleistungsträger werden zur Ausstellung einer Bescheinigung verpflichtet
  • Nicht verbrauchter Pfändungsfreibetrag kann für drei Monate übertragen werden

Was ist mit Individuell festgesetzte Freibeträgen?

Für Sonderfälle, welche nicht bescheinigt werden können, besteht die Möglichkeit einer individuellen Festsetzung. Zuständig sind hier die Vollstreckungsgerichte (private Schulden) oder Vollstreckungsstellen (öffentliche Schulden). 

Darf ein Konto einfach so gepfändet werden?

Um eine Kontopfändung zu veranlassen, muss der Gläubiger bestimmte rechtliche Schritte unternehmen. Zunächst benötigt er einen Vollstreckungstitel, der ihm das Recht gibt, die Schulden einzufordern. Anschließend muss er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, um die Kontopfändung offiziell durchzuführen. Erst nach Erhalt des Beschlusses kann der Gläubiger die Pfändung vom Konto seines Schuldners veranlassen.

> WICHTIGER Sonderfall: Wenn das Finanzamt als Vollstreckungsbehörde tätig wird <

Wenn das Finanzamt Geld eintreibt, dann ist das ein sehr spezieller Fall.

Es folgt dabei seinen eigenen Regeln, die in den Regeln der Abgabenordnung (AO) festgelegt sind. Das Finanzamt ist dabei nicht nur dafür verantwortlich, zu sagen, wie viel Steuern Sie schulden, sondern es dient auch als eigene Vollstreckungsbehörde. Es muss sich also nicht erst an das Vollstreckungsgericht wenden, um einen Vollstreckungstitel zu bekommen.

Üblicherweise wird in der Zahlungsaufforderung, also der Steuerbescheid, bereits angedroht, dass das Finanzamt die Zwangsvollstreckung durchführen wird, falls Sie die Frist zur Zahlung nicht einhalten. Das Finanzamt könnte dann im Grunde direkt die Vollstreckung starten. Aber laut § 259 S. 1 der Steuergesetze (AO) muss das Finanzamt den Schuldner erst warnen und ihm eine Woche Zeit geben, um zu zahlen.