Herzlich willkommen im

P-Konto Beratungscenter !

Soforthilfe bei Kontopfändung. Hier erhalten Sie eine Bescheinigung zur Freigabe Ihres Kontos und Erhöhung Ihres Freibetrags.

Unsere P-Konto Bescheinigung nach §903 ZPO ist bundesweit bei allen Banken gültig. 

Wie erhalte ich meine P-Konto-Bescheinigung?

Los geht’s

Beantworten Sie wenige Fragen mithilfe unseres Online-Formulars.

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Daten abschicken

Versenden Sie die gesammelten Daten an uns. Ihre Informationen werden zunächst ausschließlich zu Zwecken der Bescheinigungserstellung verwendet.

Bescheinigung erhalten

Da Ihre P-Konto-Bescheinigung nur im Original gültig ist, erhalten Sie diese unmittelbar nach Übermittlung Ihrer Antragsdaten per Post ( Einwurf-Einschreiben). Wir versenden eine Kopie vorab Ihnen als PDF-Datei per eMail.

Kosten

Für die Erst-Bescheinigung und jede weitere Folgebescheinigung erheben wir eine Schutzgebühr von je 24,90 €.